Kaution

Kaution

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Kau|ti|on [kau̮'ts̮i̯o:n], die; -, -en:
a) größere Geldsumme, die als Bürgschaft für die Freilassung eines Häftlings hinterlegt werden muss:
eine Kaution für jmdn. hinterlegen; sie wurde gegen Kaution freigelassen.
b) Geldsumme, die man als Sicherheit beim Mieten einer Wohnung o. Ä. hinterlegen muss:
wir müssen für die Wohnung zwei Monatsmieten Kaution bezahlen.
Syn.: Pfand.

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Kau|ti|on 〈f. 20Bürgschaft, Sicherheit(sleistung) durch Hinterlegung einer Geldsumme od. von Wertpapieren ● eine \Kaution leisten, zahlen; einen Gefangenen gegen \Kaution freilassen [<lat. cautio „Behutsamkeit“; zu cautus „vorsichtig“]

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Kau|ti|on , die; -, -en [lat. cautio (Gen.: cautionis), eigtl. = Vorsicht, zu: cavere = sich hüten; Bürgschaft leisten]:
a) größere Geldsumme, die als Bürgschaft, Sicherheitsleistung für die Freilassung eines [Untersuchungs]häftlings hinterlegt werden muss:
eine K. für jmdn. hinterlegen, stellen, zahlen, festsetzen;
er kam gegen eine K. von tausend Euro frei;
b) Geldsumme, die man als Sicherheit beim Mieten einer Wohnung o. Ä. zahlen muss:
zwei Monatsmieten K. zahlen;
der Vermieter hat die K. einbehalten.

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Kaution
 
[lateinisch cautio, cautionis »Vorsicht«] die, -/-en, Recht: Sicherheitsleistung, besonders im Hinblick auf die Erfüllung vertraglicher oder amtlicher Pflichten.
 
Im Zivilrecht wird häufig eine Kaution beim Mietvertrag vereinbart, um die Erfüllung der Pflichten des Mieters zu sichern; in der Regel geschieht dies durch Überlassung einer Geldsumme an den Vermieter oder durch die Einrichtung eines Sparkontos mit Sperrvermerk. Wird eine Geldsumme überlassen, muss der Vermieter diese bei der Wohnraummiete (nicht aber bei Studenten- oder Jugendwohnheimen) zugunsten des Mieters zu den üblichen Zinsen anlegen. Die zulässige Höhe der Kaution ist bei der Wohnraummiete begrenzt: sie darf das Dreifache der Monatsmiete ohne Nebenkosten nicht übersteigen (§ 551 Absatz 1 BGB; so auch die parallele Vorschrift des Art. 257e des schweizerischen Obligationenrechts).
 
Im Strafprozessrecht kann eine Kaution in zahlreichen Fällen in Betracht kommen: Zur Sicherstellung der Strafverfolgung und -vollstreckung (§ 132 StPO); bei Klageerzwingung, Privatklage und Strafaufschub (§§ 176, 379, 456 StPO). Auch der Vollzug einer wegen Fluchtgefahr verhängten Untersuchungshaft (Haft) kann gegen eine Kaution ausgesetzt werden (§ 116 StPO). Die Kaution ist in diesem Fall durch Hinterlegung in barem Geld, in Wertpapieren, durch Pfandbestellung oder durch Bürgschaft geeigneter Personen zu leisten. Der Richter setzt Art und Höhe der Kaution nach freiem Ermessen fest (§ 116 a StPO).
 
Auch das österreichische Recht kennt die Aufhebung der Untersuchungshaft gegen Kaution (§§ 190 ff. StPO); das Gleiche gilt für das schweizerische Recht.
 

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Kau|ti|on, die; -, -en [lat. cautio (Gen.: cautionis), eigtl. = Vorsicht, zu: cavere = sich hüten; Bürgschaft leisten]: a) größere Geldsumme, die als Bürgschaft, Sicherheitsleistung für die Freilassung eines [Untersuchungs]häftlings hinterlegt werden muss: eine K. für jmdn. hinterlegen, stellen, zahlen, festsetzen; In Gangsterfilmen fordern die Verbrecher einen Anwalt, entrichten K. (Fels, Sünden 13); Mein Schwiegervater hatte eine K. von 10 000 Mark aufgebracht, und auf diese K. hin war der Haftbefehl gegen mich aufgehoben worden (Niekisch, Leben 86); er kam gegen eine K. von tausend Mark frei; b) Geldsumme, die man als Sicherheit beim Mieten einer Wohnung o. Ä. zahlen muss: zwei Monatsmieten K. zahlen; der Vermieter hat die K. einbehalten.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Kaution — Kaution …   Deutsch Wörterbuch

  • Kaution — Sf Bürgschaft erw. fach. (16. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. cautio ( ōnis), auch: Behutsamkeit, Vorsicht , mit unregelmäßiger Formentwicklung aus l. cavitio, einer Ableitung von l. cavēre sich hüten, sich vorsehen .    Ebenso nndl. cautie, ne …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Kaution — (lat., Sicherheitsleistung), ein Akt, wodurch die künftige Verletzung eines Rechts entweder verhütet, oder wodurch für den Fall ihres Eintritts die Wiederherstellung des Rechts gesichert werden soll. Will man lediglich feststellen, daß und in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kaution — (lat.), Sicherheitsleistung, durch Hinterlegung einer Geldsumme, durch Bestellung einer Hypothek (Kautionshypothek) oder genügende Bürgschaft …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kaution — Kaution, s. Bauvertrag, Dienstkaution, Frachtenstundung, Verdingungswesen …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Kaution — »Bürgschaft; Sicherheitsleistung in Form von Geldhinterlegung«: Das seit dem 16. Jh. bezeugte Rechtswort geht auf gleichbed. lat. cautio zurück. Dies bedeutet eigentlich »Behutsamkeit, Vorsicht« und ist eine Bildung zu dem lat. Verb cavere… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Kaution — Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung. Das Wort Kaution kommt aus dem Lateinischen cautio, was „Sicherheit“, „Vorsicht“ bedeutet. Mit dem Begriff können ganz unterschiedliche Rechtsinstitute gemeint sein, beispielsweise die Bestellung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Kaution — Kau·ti·on [ tsi̯oːn] die; , en; 1 eine Summe Geld, die man als Sicherheit zahlen (hinterlegen) muss, wenn man z.B. eine Wohnung oder ein Fahrzeug mietet: Der Vermieter verlangt drei Monatsmieten (als) Kaution 2 eine Summe Geld, die man als… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Kaution — die Kaution, en (Mittelstufe) als Bürgschaft gezahlte Summe, dank der jmd. aus der Untersuchungshaft freigelassen wird Beispiele: Der Verhaftete wurde gegen Kaution freigelassen. Seine Frau hat für ihn eine Kaution von 10 000 Euro gezahlt …   Extremes Deutsch

  • Kaution — Bürgschaft, Garantie, Pfand; (österr.): Versatzstück; (Wirtsch.): Sicherheit, Sicherheitsleistung, Sicherung. * * * Kaution,die:⇨Bürgschaft(1) KautionBürgschaft,Sicherheit,Sicherheitsleistung,Hinterlegungssumme,Garantie,Pfand …   Das Wörterbuch der Synonyme

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